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Präambel
Die Firma Reisebine, Inhaber: Sabine Hopf, Brandenburgische Str. 30, 10707 Berlin – im nachfolgenden „Reisebine“ genannt – ist Betreiberin von Reiseportalen im Internet, auf welchen Reisebine ausschließlich über fremde Reisedienstleistungen oder sonstige Dienstleistungen informiert, den Kontakt zum Leistungserbringer herstellt und allgemeine Reiseinformationen anbietet.
Die Kontaktaufnahme zwischen den Reisenden und den jeweiligen Leistungserbringern erfolgt beispielsweise über eine direkte Weiterleitung auf die jeweilige Homepage des Leistungserbringers (u.a. durch so genannte Affiliate Programme, einfache Weiterleitung durch Links oder durch eingebettete iFrames) sowie durch die direkte Weiterleitung eines Anfrageformulars an den Reise-Veranstalter oder Leistungserbringer.
Ein Vertragsverhältnis kommt in allen Fällen ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungserbringer der Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen (z.B. Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Versicherungen, Mietwagenunternehmen oder Reiseveranstalter) zustande. In diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungserbringer und dem Reisenden gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, die getroffenen Individualvereinbarungen und - soweit wirksam vereinbart - die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Reisebedingungen des Leistungserbringers. Reisebine unterhält ausschließlich Vertragsverhältnisse zu den jeweiligen Leistungserbringern.
Die untenstehenden AGB regeln die Tätigkeit von Reisebine als „Buchungshelfer“ und die Kontaktaufnahme mit dem Leistungserbringer über Reisebine.
I. Auftrag an Reisebine als "Buchungshelfer"
- Mit Ausfüllen der im Internet von Reisebine vorgegebenen Informationsfelder in einem Anfrageformular und Versenden dieser Informationen an Reisebine beauftragt der Reisende diese, eine Reisedienstleistung oder eine sonstige Dienstleistung zu ermitteln und den Kontakt zum jeweiligen Leistungserbringer in Australien herzustellen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Reisende Reisebine per E-Mail, Fax oder telefonisch ersucht, eine bestimmte Reisedienstleistung oder sonstige Dienstleistung in Erfahrung zu bringen. Reisebine stellt gemäß den vom Reisenden ausgefüllten Anfrageformularen den Kontakt zum jeweiligen Leistungserbringer her.
- Reisebine bestätigt dem Reisenden durch eine gesonderte E-Mail, dass der Auftrag angenommen wird. Erst durch Zugang dieser Bestätigungs-Email beim Reisenden kommt ein Auftragsverhältnis im Sinne von § 662 BGB zustande.
- Die im Internet durch Reisebine veröffentlichten Informationen zu den Reisedienstleistungen fremder Anbieter stellen keinen Antrag auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses dar.
- Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart wird und keine gesonderten Individualvereinbarungen bestehen, ergeben sich die Rechte und Pflichten des Reisenden und Reisebines aus den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Auftrag nach §§ 662 ff BGB).
- Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Leistungserbringer gelten die jeweiligen reiserechtlichen Regelungen am Sitz des Leistungserbringers.
II. Zahlungen und Inkasso
- Bei allen Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen muss die durch den Reisenden zu leistende Zahlung vor Reiseantritt und vor Aushändigung der Reiseunterlagen an den jeweiligen Leistungserbringer in der Landeswährung erfolgen. Es gelten hier die mit dem Leistungserbringer vereinbarten vertraglichen Regelungen.
- Der Reisende wird vor Vertragsschluss mit dem Leistungserbringer darüber informiert, wie die fälligen Beträge zu leisten sind (Zahlung per Kreditkarte und/oder Auslandsüberweisung oder Barzahlung in Australien). Etwaige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Reisenden.
- Der Reisende zahlt die fälligen Beträge für die jeweiligen Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen an den Leistungserbringer direkt. Zahlungen an Reisebine haben keine schuldbefreiende Wirkung. Reisebine ist zur Entgegennahme von Zahlungen für die jeweiligen Reisedienstleistungen nicht berechtigt.
III. Stornierung
- Stornierungserklärungen, Rücktrittserklärungen, Kündigungen oder Namenswechselmitteilungen müssen durch den Reisenden direkt gegenüber dem Leistungserbringer erfolgen. Es gelten die jeweiligen mit dem Leistungserbringer vereinbarten Vertragsbedingungen. Die Zeitverschiebung von ca. 10-12 h muss hierbei vom Reisenden selbst beachtet werden.
- Reisebine leitet durch den Reisenden erklärte Stornierungen, Namenswechsel, Rücktritte oder Kündigungen des mit dem Leistungserbringer abgeschlossenen Vertrages nur an den Leistungserbringer weiter, wenn die diesbezügliche Erklärung mindestens 2 Wochen vor Inanspruchnahme der Reiseleistung erfolgt. Die Zeitverschiebung von ca. 10-12 h muss hierbei vom Reisenden selbst beachtet werden. Eine Bestätigung der Änderung oder Stornierung erhält der Reisende vom Leistungserbringer direkt.
IV. Reiseunterlagen und Buchungsbestätigung
- Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche Reiseunterlagen, insbesondere die Buchungsbestätigung des Leistungserbringers der fremden Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen unverzüglich nach dessen Zugang auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
- Soweit der Reisende in den Reiseunterlagen, insbesondere in der Buchungsbestätigung Unrichtigkeiten oder Abweichungen bemerkt, hat er diese Reisebine unverzüglich anzuzeigen. Reisebine fordert dann beim Reiseveranstalter eine geänderte Buchungsbestätigung an.
V. Visa, Einreisebestimmungen und Impfungen
- Für Reisen ins Ausland muss der Reisende gültige Reisedokumente (z. B. Pass) besitzen. Es ist Aufgabe des Reisenden, sich vor der Abreise darüber zu informieren, dass er ein gültiges Reisedokument nebst allen weiteren benötigten Dokumenten, wie z. B. ein eventuell erforderliches Visum, besitzt. Der Reisende hat sich auch über die notwendigen Impf- und Gesundheitsnachweise (z.B. Vakzinationsnachweise) zu informieren und um die Einholung zu kümmern. Hierüber informieren die entsprechenden staatlichen Stellen (z. B. Auswärtiges Amt, die entsprechen Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter).
- Der Reisende hat sich über die für sein Reiseziel geltenden Einreisebestimmungen zu informieren. Je nach Nationalität des Reisenden können die Einreisebestimmungen für den Reisenden variieren. Nur wenn der Reisende die Voraussetzungen der geltenden Einreisebestimmungen des Reisezieles erfüllt, ist sichergestellt, dass eine ungestörte Einreise möglich ist.
- Der Reisende kann sich auf der Homepage von Reisebine über Visa-, Einreise-, Zoll- und Impfbedingungen informieren. Der Reisende erhält bereits mit der ersten Bestätigungs-Mail Links zu den entsprechenden Reisebine-Webseiten oder entsprechender Stellen.
- Die auf den Reiseportalen von Reisebine im Internet gegebenen Informationen sind unverbindlich. Reisebine gibt keine Garantie beziehungsweise Zusicherung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf den im Internet auf den Reiseportalen von Reisebine gegebenen Informationen ab. Eine Haftung von Reisebine für fehlerhafte im Internet veröffentlichte Informationen ist ausgeschlossen.
VI. Reklamationen bei gebuchten Reisedienstleistungen und sonstigen Leistungen
- Der Reisende hat Reklamationen gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer der fremden Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen innerhalb der in den dem Reisenden zusammen mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters mitgeschickten "Terms & Conditions" abzugeben.
- Reisebine ist nicht zur Entgegennahme einer entsprechenden Reklamation berechtigt und verpflichtet. Für Reisebine besteht keine Verpflichtung, eine entsprechende Reklamation des Reisenden an den Leistungserbringer der fremden Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen weiterzuleiten.
- Der Reisende hat selbst Sorge dafür zu tragen, dass die Reklamation dem Leistungserbringer der fremden Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen fristgerecht zugeht.
- Reisebine berät den Reisenden nicht darüber, welche Ansprüche er gegen den Leistungserbringer der fremden Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen besitzt.
VII. Haftung von Reisebine
- Reisebine haftet dem Reisenden nur bei einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten aus dem Auftragsverhältnis.
- Reisebine haftet nicht für einen erfolgreichen Abschluss eines Vertragsverhältnisses zum jeweiligen Anbieter der Reiseleistung oder sonstigen Dienstleistung. Für Mängel der Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen übernimmt Reisebine keine Haftung. Der Reisende hat sich bei Mängeln der Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen an den Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer zu wenden (siehe auch VI).
- Reisebine haftet nicht für Gesundheits-, Personen-, oder Sachschäden, die in Verbindung mit der Erbringung der vom Reisenden beim jeweiligen Anbieter gebuchten Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen stehen.
- Für die Haftung von Reisebine für Schäden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Auftragsverhältnis geltend die gesetzlichen Regelungen über Vorsatz und Fahrlässigkeit.
- Die Haftung von Reisebine für eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung im Rahmen des Auftragsverhältnisses ist auf den 3fachen Reisepreis der jeweiligen Reisedienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen beschränkt. Von dieser Haftungshöchstgrenze nicht umfasst sind die Haftung von Reisebine für Gesundheits-, Personen-, oder Sachschäden oder Verletzung des Lebens des Reisenden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Reisebine beruhen.
VIII. Ausschlussfrist und Verjährung
- Ansprüche wegen Verletzung des Auftragsverhältnisses durch Reisebine verjähren innerhalb 1 Jahres. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche des Reisenden sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Reisebine. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Ende der durch den Leistungserbringer durchgeführten Reiseleistung. Nur wenn der Reisende erst später von den Umständen erfährt, die einen Anspruch gegen Reisebine begründen, beginnt die Ausschlussfrist zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Reisenden.
- Die Verjährung wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehemmt.
- Der Reisende kann seine Ansprüche formfrei geltend machen. Aus Beweisgründen empfiehlt Reisebine die schriftliche Anmeldung der Ansprüche an die Firma Reisebine (Brandenburgische Str. 30, 10707 Berlin).
IX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf das gesamte Rechts- und Auftragsverhältnis zwischen Reisebine und dem Reisenden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
- Der Reisende kann Reisebine nur an ihrem Sitz verklagen.
- Klagen von Reisebine gegen den Reisenden sind am Wohnsitz des Reisenden zu erheben.
- Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist, wird aber als Gerichtsstand der Sitz von Reisebine vereinbart.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf das Auftragsverhältnis anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
X. Datenschutz
Reisebine erhebt und speichert die für die Auftragserbringung notwendigen Daten des Reisenden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Reisenden beachtet Reisebine die gesetzlichen Bestimmungen der neuen EU-DSGVO.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Online-Portal abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Reisende erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
02.07.2018