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    Paar in Australien© Foto: Tourism & Events Queensland

    Das Partnerschaftsvisum

    Der Liebe wegen nach Australien

    Ein Bericht verfasst von Laura Niebel
    Dieser Bericht ist lediglich eine Übersicht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Informationen wurden von einer Privatperson zusammengefasst und stellen in keiner Weise eine offizielle Einwanderungsberatung oder Rechtsberatung dar.

     
    Ich habe mitunter sehr häufig die Frage gelesen / gestellt bekommen: "Ich habe bei meinem Australienaufenthalt XYZ kennengelernt und würde gerne dauerhaft bei ihm / ihr in Australien bleiben - ich habe da etwas von dem Partner Visa gehört ... ?".
    Hierzu möchte ich euch ein paar Infos geben.

    Was ist ein Partner Visa?

    Das Partner Visa kann von Personen beantragt werden, die in einer ehe-ähnlichen Gemeinschaft (d. h. wie ein verheiratetes Paar, nur ohne Trauschein) mit ihrem australischen Lebenspartner (bzw. Partner mit australischer permanenten Aufenthaltsgenehmigung oder dazu berechtigter neuseeländischer Staatsbürger) zusammenleben.

    Hierbei überprüft die DIC (Department of Immigration & Border Protection), ob die Beziehung wirklich eine ernsthafte, langfristige Beziehung ist und nicht nur dazu dient, um den Ausländer um jeden Preis dauerhaft ins Land zu bringen (also keine "Scheinbeziehung" ist).
     

    Es gibt mittlerweile 3 Kategorien für die Beantragung:

      1. Bei Beantragung eines Partner Visa (Subclass 820) ist man bereits in Australien und hat eine feste Beziehung mit einem Australier.
      2. Bei Beantragung eines Partner (Provisional) Visa (Subclass 309) darf man nicht in Australien sein und hat eine feste Beziehung mit einem Australier.
      3. Bei Beantragung eines Prospective Marriage Visa (Subclass 300) muss man einen Australier heiraten nachdem das Visum erteilt wurde, wo dann tatsächlich geheiratet wird, spielt keine Rolle (muss nicht in Australien sein). Bei Beantragung darf man sich nicht in Australien befinden. Nach der Heirat kann dann das Partner Visa beantragt werden.
         

    Grundsätzlich gliedert sich das "Partner Visa" -Verfahren in zwei Schritte:

    1. zuerst wird ein temporäres Visa ausgestellt. Dieses erlaubt es einem - unter anderem - mit dem Partner in Australien zu leben, uneingeschränkt zu arbeiten sowie der australischen KV "Medicare" beizutreten.
    2. Nach zwei Jahren muss der Beweis dafür erbracht werden, dass die Beziehung noch immer besteht, geschieht dies, wird das permanente Visa (PR) erteilt.
      Geht während des Besitzes des temporären Visums die Beziehung auseinander, muss der Einwanderer das Land verlassen.

    Wenn man jetzt denkt: "Ach, das ist ja einfach", dann ist das kurzsichtig gedacht. Die Erteilung des Partner-Visa kann bis zu 2 Jahren dauern und die Visa-Gebühr von knapp 8.000 A$ ist nicht unerheblich.

    Welche grundlegenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Es muss nachgewiesen werden, dass man mit dem Lebensgefährten min. 1 Jahr zusammen gelebt hat (bzw. nicht langfristig getrennt lebt – für jede Trennung müssen gute Gründe aufgeführt werden) und eine ernsthafte, langfristige Beziehung führt.
    Es muss eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden und ein polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden.

    Was kann als Beweis für eine langfristige, ernsthafte Beziehung dienen?

    Es müssen umfangreiche Beweise erbracht werden, dass man KEINE Scheinbeziehung führt.
    Hier ein paar Anhaltspunkte:

    • Gemeinsame Bankkonten
    • Rechnungen
    • Versicherungen
    • gemeinsame finanzielle Verpflichtungen etc.
    • Briefe an die gemeinsame Adresse
    • offizielle Dokumente mit gemeinsamer Adresse,
    • einfach alles was ein gemeinsames Zusammenleben beweist:

    - Fotos und Dokumentation von gemeinsamen Unternehmungen mit Freunden und Familie,
    - gemeinsame Clubmitgliedschaften,
    - gemeinsame Freizeitaktivitäten,
    - Reisen etc.

    Eine ausführliche Liste sowie Dokumente, die eingereicht werden MÜSSEN finden sich auf der Australian Government Website.

    Häufige Fragen

    Ich war als Working Holiday Maker/Tourist/Student in Australien und habe dort meinen Partner kennen gelernt – leider haben wir nicht für min. 1 Jahr zusammen gelebt. Wie kann ich mit Hilfe des Partner Visa mit meinem Partner in Australien leben?

    Es gibt zwar genügend Paare, die in verschiedenen Ländern leben, Fernbeziehungen führen, nicht dauerhaft langfristig zusammen leben – doch hierbei ist es um einiges schwieriger / aufwendiger, eine Ehemann/-Frau-Beziehung nachzuweisen und in vielen Fällen nicht erfolgreich möglich. Man sollte deswegen am Besten entweder innerhalb oder außerhalb Australiens (Europa etc.) mit dem Partner für min. 12 Monate zusammenleben, bevor der Antrag gestellt wird. Visa-Informationen für Australien finden sich unter Australian Government. Visa-Informationen für Ausländer, die in Deutschland reisen möchten finden sich z. B. hier Auswärtiges Amt

    Hierbei muss man für sich selbst entscheiden, was für die eigene Situation am Besten passt und finanziell möglich ist.

    Erhalte ich, wenn ich mit einem australischen Staatsbürger zusammenlebe, verheiratet bin etc. automatisch die permanente Aufenthaltsgenehmigung und / oder gar Staatsbürgerschaft?

    Man erhält in keinem Fall automatisch durch Heirat oder Zusammenleben die australische Staatsbürgerschaft. Auch die permanente Aufenthaltsgenehmigung wird nicht sofort automatisch erteilt. In bestimmten Spezialfällen wie einer langfristigen Beziehung (min. 5 Jahre), 2-jähriger Beziehung mit gemeinsamen Kindern etc. kann jedoch PR erteilt werden. Hierbei liegt die Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters.

     

    Hinweis:

    Wir empfehlen die Webseite der australischen Migrationbehörde mit allen offiz. ausführlichen Informationen und Formularen zu allen Visas in der "Partner Migration" Kategorie intensiv durchzulesen. Auch wenn das Amtsenglisch manche Leute abschreckt – die aufgeführten Informationen sind essentiell und um das Studieren der Infos kommt man nicht herum, wenn man den Visaantrag selbst einreichen möchte!

    Alternativ kann man sich gegen entsprechende Gebühren an einen Einwanderungsanwalt wenden, der sich um einen großen Teil der Formalitäten kümmert. Vorab kann man ein Beratungsgespräch vereinbaren. Mehr dazu unten.

     

    Du möchtest dich zu diesem Visum beraten lassen?

    Vereinbare ein individuelles und persönliches 30-minütiges Beratungsgespräch mit einem australischen, deutschsprachigen Migration Agent via Telefon, Skype oder Facetime. In diesem Gespräch können spezielle Fragen gezielt gestellt und sofort beantwortet werden.
     

    Wie läuft das ab?

    • Zuerst füllt man einen kurzen Fragebogen aus, so dass sich der Migration Agent auf das Gespräch vorbereiten kann
    • Man zahlt per Kreditkarte, Paypal oder Lastschrift einen einmaligen Betrag von 95 €
    • Nach Durchsicht des Fragebogens durch den Agent erhält man einen Link, über den man unkompliziert einen passenden Termin buchen kann.
       

    Beratungsgespräch
    für bereits eingereichte Visa-Anträge

    zum Beispiel:

    • ich soll weitere Unterlagen
      (z.B. s56 request) einreichen
    • das Visum wurde abgelehnt
    • ich habe falsche Angaben gemacht

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    Beratungsgespräch
    für Fragen rund um Australien-Visa

    zum Beispiel:

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    © Foto: Tourism & Events Queensland

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