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    Sydney Airport© Foto: Unsplash / Johan van Wambeke

    Rechte für Fluggäste bei Verspätungen & Ausfällen

    Welche EU-Rechte gibt es bei Flugverspätungen und Flugausfällen und wie kann ich sie einfordern?

    Eine Reise nach Australien und Neuseeland ist auch in der heutigen Zeit noch ein echtes Abenteuer. Für die meisten Menschen gehört ein Flug mit einer Dauer von über 24 Stunden und 18.000 zurückgelegten Kilometern nicht unbedingt zum Alltag. Da Nonstop-Flüge nicht angeboten werden, gehört ein Umsteigen in beispielsweise Dubai, Singapur oder Bangkok zu jedem Flug nach Down Under dazu. 

    Auf diesen Reisen an das andere Ende der Welt können leicht Komplikationen auftreten: Der Anschlussflug kann durch Verspätungen nicht erreicht werden oder fällt gar komplett aus, ein Unwetter in den Subtropen zwingt das Flugzeug zu Umwegen oder ein Piloten-Streik behindert die Reise direkt von Deutschland aus. 

    Möchte man seine Ansprüche gegenüber einer Airline bei solchen Komplikationen geltend machen, können Passagiere Anbieter bzw. Portale in Anspruch nehmen, die geschädigten Fluggästen Hilfe bei etwaigen Auseinandersetzungen mit den Airlines anbieten.
    Wir haben uns beispielhaft Flightright einmal genauer angeschaut und informieren anhand dessen Informationen über Rechte bei Flugverspätungen, Umbuchungen und ganzen Ausfällen. Denn: Nur, wer von seinen eigenen Rechten weiß und seine rechtlichen Ansprüche kennt, kann diese auch mit der richtigen Unterstützung geltend machen!

    Im Folgenden haben wir die möglichen Probleme während eines Fluges nach Australien oder Neuseeland aufgeführt und die Entschädigungen, die Passagiere anhand ihrer Rechte einfordern können. Diese Rechte sind in der EU-Verordnung 261/2004 verankert und somit für die Fluggesellschaften bindend.
     

    zu Flightright

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    Flugverspätung / Flugausfall

    Eine Flugverspätung wird nach vier Stunden einem Flugausfall gleichgesetzt, und somit gelten dieselben Verordnungen. Alle Regelungen gelten für Flüge, die in der EU starten oder landen. Außerdem muss die Fluggesellschaft einen Sitz in der EU haben.

    Anschlussflüge von einem Nicht-EU-Flughafen fallen unter das jeweilige Landesrecht, so dass Verspätungen und Ausfälle von dort gesondert betrachtet werden müssen und nicht dem EU-Recht unterliegen.
     

    Anforderungen an den Passagier:

    • 45 Minuten vor gebuchter Flugzeit am Check-in sein (Änderungen durch Airlines vorbehalten)
    • Gültiges Ticket besitzen
    • Beide oben genannten Anforderungen gelten ebenfalls, wenn der Flugausfall oder die Verspätung bereits bekannt ist, da gegebenenfalls Ersatzflüge angeboten werden könnten.
       

    Voraussetzungen für eine Entschädigung:

    • Die Wartezeit beträgt mindestens vier Stunden
    • Eine Entschädigung gibt es, ...
      ... wenn die Verspätung bzw. der Flugausfall in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt. Dies ist der Fall bei technischen Defekten oder menschlichem Versagen.
    • Keine Entschädigung gibt es ...
      ... bei außergewöhnlichen Umständen. Darunter fallen z.B. Streik, außergewöhnliches plötzliches Wetter, die Sperrung des Luftraums, eine Sperrung des Flughafens oder Umleitung des Fluges zu einem anderen Flughafen (siehe Urteil).
       

    Ansprüche bei Erfüllung aller Voraussetzungen:

    • 4 Stunden Verspätung / Flugstrecke über 3.500 Kilometer = 600 EUR*
    • 4 Stunden Verspätung / Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer = 400 EUR*
    • 4 Stunden Verspätung / Flugstrecke unter 1.500 Kilometer = 250 EUR*
    • 5 Stunden Verspätung = Fluggast kann zurücktreten und bekommt Kosten erstattet

    * = abzüglich einer Provision im Erfolgsfall an Flighright i.d.R. 20-30% zzgl. MwSt.

    Liegt die Verspätung oder der Ausfall nicht  in der Verantwortung der Fluggesellschaft, bekommt der Passagier auf einem Flug von mehr als 1.500 km nach vier Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Essen, Telefonate und bei Bedarf ein Hotelzimmer.

    Flugumbuchung

    Anforderungen an den Passagier:

    • 45 Minuten vor gebuchter Flugzeit am Check-in sein (Änderungen durch Airlines vorbehalten)
    • Gültiges Ticket besitzen
       

    Voraussetzungen für eine Entschädigung:

    • Es entsteht durch die Umbuchung eine Wartezeit von mindestens vier Stunden
    • Die Umbuchung liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Dies ist der Fall bei technischen Defekten, menschlichem Versagen oder einem Wechsel der eingesetzten Maschine.
    • Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Streik, außergewöhnliches plötzliches Wetter, Sperrung des Luftraums oder Sperrung des Flughafens)
       

    Bei Erfüllung aller Voraussetzungen gelten die gleichen Regelungen zu den Ansprüchen wie bei einem Flugausfall (siehe oben).

    Streik / Unwetter

    Da sowohl ein Streik als auch ein Unwetter nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, können diese in einem Satz zusammengefasst werden:

    Der Fluggast hat kein Recht auf Entschädigungszahlungen.

    Allerdings bekommt er die erwähnten Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen oder Hotelzimmer je nach Flugstrecke und entsprechender Wartezeit.

    Diese Rechte gelten für Fluggäste

    Geschädigte Fluggäste haben immer dann einen Anspruch auf finanzielle Rückzahlungen und Erstattungen, sobald die Fluggesellschaft für Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Die Höhe richtet sich dabei immer nach der Flugstrecke und der Flugzeit, weshalb hier keine pauschale Aussage getroffen werden kann.

    Bei erfolgreichen Klagen kann ein Streitwert von 250 – 600 Euro erlangt werden; bei Verspätungen von über fünf Stunden besteht sogar die Möglichkeit auf einen Rücktritt vom Flug und der kompletten Erstattung aller Kosten.
    Sollte eine Klage keinen Erfolg haben, besteht nur das Recht auf Betreuungsleistungen nach einer gewissen Wartezeit, verursacht durch schlechtes Wetter oder Streikmaßnahmen.

    Hilfe bekommen geschädigte Fluggäste von Portalen wie flightright (*), die sich mit den Fluggesellschaften auseinandersetzen und sämtlichen Papieraufwand erledigen. Der Anbieter erhält im Erfolgsfall eine Provision und erhebt keine Kosten bei erfolglosen Anspruchsverfahren. Kläger gehen daher kein Risiko ein, wenn sie die Unterstützung von entsprechenden Portalen in Anspruch nehmen.
     

    Über Flightright

    Das erfahrene Team von Flightright setzt sämtliche Ansprüche durch, die Passagieren gemäß der aktuellen EU-Verordnungen zustehen.
    Flightright.de wirbt mit 98%iger Erfolgsrate und Übernahme des gesamten Kostenrisikos. Mit anderen Worten: Wenn ein Fall oder eine Klage keinen Erfolg hat, entstehen auch keine Kosten.

    Link zu Flightright.de (*)

    Kosten: Im Erfolgsfall i.d.R. 20-30% zzgl. MwSt. der Entschädigung.

     

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    Erfahrungen mit Flighright

    von Nicole, Autorin bei Reisebine

    Nachdem mein Flug von Frankfurt a.M. nach Berlin 8 Stunden Verspätung hatte, habe ich online eine Beschwerde bei der Airline eingereicht. Nach ca. 2 Wochen bekam ich auch schon eine Antwort, in der ich mit einer Gutschrift für eine weitere Flugbuchung abserviert wurde. Da mir diese Entschädigung nicht angemessen war, habe ich mich an Flightright gewendet.

    In wenigen Minuten war das Formular ausgefüllt und abgeschickt.
    Wichtig: Tickets und Boarding Pässe gut aufheben, da man sie bei Flightright benötigt, um die Daten korrekt eingeben und an sie übermitteln zu können.

    Ein paar Wochen später erhielt ich eine Mail von Flightright mit der erfreulichen Botschaft, dass ich Geld zurück bekomme. Alles ohne Stress und Probleme.

    Fazit:
    25% (plus Mehrwertsteuer) Abgaben an Flightright klingen im ersten Moment sehr viel, aber dafür hat man kein nerviges E-Mail- oder Telefon-Hin-und-Her mit der Airline. Diese versuchen sehr oft durch fadenscheinige Ausreden oder absurden Entschädigungen, Zeit zu schinden bzw. den Geschädigten ruhig zu stellen.

    Wer sich nicht selbst mit einer Entschädigungsklage gegen die Airline herumschlagen will, für den ist Flightright genau die richtige Alternative. Ich konnte meinen Fall unkompliziert und einfach an die Firma weiterleiten und wurde über jeden Schritt, denn ich oder sie unternommen hatten per Mail informiert. Super Service und simple Abwicklung. Flightright kann ich  nur empfehlen.

     
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    © Foto: Sebastian Hopf

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