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Work & Travel in Australien - Das Working Holiday Visum - Voraussetzungen -
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Alles Wissenswerte zu den Voraussetzungen des “Working Holiday Visums” für Australien ist hier zusammengefasst.
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VORAUSSETZUNGEN für die Erteilung des Visums:
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18-30 Jahre (Beantragung bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag möglich)
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Links für die Online-Beantragung hier
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Seit 27.10.2008 können auch Personen mit Kindern das Visum beantragen, wenn die Kinder NICHT mitreisen!
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Nach Bewilligung des Visums hat man 12 Monate Zeit, in Australien einzureisen.
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Nach der Einreise ist das Visum für max. 12 Monate gültig.
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Innerhalb dieser 12 Monate kann man beliebig oft in Australien ein- und ausreisen.
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Der Reisepass sollte bei Einreise in Australien mindestens 6 Monate gültig sein, für eine längere Reise natürlich dementsprechend länger. Sich mit einem abgelaufenen Pass in Australien aufzuhalten ist verboten.
WICHTIG FÜR STOPOVER AUF DER RÜCKREISE: Wer auf der Rückreise in einem südostasiatischen Land (z. B. Thailand) einen Stop einlegen möchte, muss bei Einreise einen Reisepass besitzen, der noch min. 6 Monate gültig ist.
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Eine ausreichende Reisekasse für den Aufenthalt muss vorhanden sein.
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Antragsteller für ein “Working-Holiday-Visum”, die in einem Krankenhaus als Arzt, Krankenschwester oder Pfleger, einem Kindergarten, einer Vorschule oder Schule, einem Seniorenheim, einer Arztpraxis oder einer anderen Institution mit Schülern, Studenten, Kranken, Hilfsbedürftigen oder Behinderten arbeiten möchten, müssen vor Reiseantritt eine Gesundheitsuntersuchung in Deutschland machen lassen. Informationen hierzu hat Stefanie Behrens zusammengestellt: Gesundheitsnachweis
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Ein Studium oder eine Ausbildung (auch Sprachschulen) darf für max. 4 Monate aufgenommen werden.
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für max. 6 Monate darf PRO Arbeitgeber gearbeitet werden
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Ein “Working Holiday Visum” wird nur EINMAL im Leben ausgestellt **)
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Der Urlaub muss im Vordergrund stehen - NICHT das Arbeiten
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Das Visum kann online aus jedem Land (außer Australien) beantragt werden.
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Staatsangehöriger eines Landes, mit dem Australien ein “Working Holiday Programm”-Abkommen unterschrieben hat, können das Visum beantragen. Aktuelle Liste der teilnehmenden Staaten hier
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Das Visum kann online sowie seit November 2007 auch wieder per Post bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Link zum Papier-Antragsformular auf der nächsten Seite. Der Papierantrag kann auch direkt bei der Botschaft in Berlin abgegeben werden.
**) seit November 2005 kann das Visum unter bestimmten Voraussetzungen ein 2. Mal beantragt werden. Näheres unter: 2. WH-Visum
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