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Working Holiday / Work & Travel in Australien - Steuernummer & Steuererklärung -
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Angebot für Working Holidays Die Tax File Nummer ab nur 8,30 Euro beantragen lassen. (Info siehe unten)
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Tax-File Number | Steuererklärung
Wer in Australien arbeiten möchte, muss sich mit dem leidigen Thema Steuern befassen, auch wenn es schwer fällt. Ein Arbeitsverhältnis als Ausländer in Australien kann man nur zu einem einigermaßen erträglichen Steuersatz beginnen, wenn man eine “Tax File Number” von der australischen Finanzbehörde bekommen hat. Hat man keine, wird man mit 49% Steuern veranlagt.
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TAX-FILE-NUMBER
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Will man nicht mit dem hohen Steuersatz von 49% veranlagt werden, braucht man die “Tax File Number”. Diese Nummer ist mit unserer Lohnsteuerkarte vergleichbar, obwohl es sich hierbei lediglich um eine Nummer und nicht etwa im eine Karte handelt. Es dauert 12 Tage bis 3 Wochen, bis einem Antragsteller die Nummer per Post zugesandt wird.
- Working Holiday Maker mit TFN (die Abkürzung in Australien) zahlen 29% Steuern und gelten als “non resident” (Nicht-Einwohner).
- Wer sich nachweislich 6 Monate an einem Ort (NICHT Bundesland!) aufgehalten und dort gearbeitet hat, der kann nachträglich auch als “Resident for Tax purposes” gelten (Einwohner in Steuerangelegenheiten) und zahlt nur 15% Steuern. In diesem Falle ist eine Steuererklärung (siehe unten) dringend anzuraten, um eine Rückzahlung der Steuern zu erhalten.
Man kann die TFN über das Internet beantragen (nur innerhalb Australiens) oder eine der Taxation Offices in den größeren Städten aufsuchen. Es gibt auch eine Telefonnummer: 13 28 61. Weitere Infos zur “Tax File Number” auch bei der australischen Finanzbehörde.
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Die TAX File Number beantragen lassen: Einfach und schnell kann man die deutschsprachige, australische Firma MOJOKNOWS damit beauftragen, die Tax File Number zu beantragen. Diese füllen für euch das Antragsformular aus und senden euch wenige Tage nach eurer Ankunft in Australien die neue TFN zu. Das ist ein hervorragender Service, der mit 9,96 Euro (8,30 €, wenn man gleichzeitig ein Traveller-Package bestellt!) nicht nur äußerst preiswert ist, sondern auch viel Zeit spart und einem das lästige Ausfüllen des englischsprachigen Antragsformulars abnimmt. Näheres zum TFN-Antrag auch unter: Der Mojoknows Postbotenservice bei den Insider-Tips.
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STEUERERKLÄRUNG
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Wenn dann „endlich“ der Zeitpunkt für die Steuererklärung gekommen ist, gibt es als Working Holiday Maker in Australien mehrere Möglichkeiten. Gleichgültig, ob man die Steuererklärung selbst macht oder sie lieber einer Tax Agency übergibt, man sollte immer darauf achten, dass das australische Steuerjahr nicht wie bei uns am 31.12. endet, sondern schon am 30.06.
Wer es sich zutraut, die Einkommenssteuererklärung selbst in die Hand zu nehmen, kann sich kostenlos das „Tax Return Program“ auf der Seite des Australian Taxation Office herunterladen und den Antrag selbst ausfüllen (E- Tax). Die nötigen Unterlagen erhält man auch bei vielen Zeitungshändlern und natürlich direkt beim Australian Taxation Office. Benötigt man Hilfe beim Bearbeiten der Dokumente, so lassen sich verschiedene Fragen über die Hilfestellung auf der Seite des Taxation Office beantworten.
Möchte man die Steuererklärung doch lieber einem Fachmann überlassen, so kann man sich an eine Tax Agency wenden, die alle weiteren Schritte übernimmt. Diese Agenturen gibt es in jeder größeren Stadt in Australien. Aber auch, wenn man sich nicht mehr vor Ort befindet, kann man die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.
Taxback.com zum Beispiel ist ein weltweit agierendes Unternehmen, das für im Ausland Beschäftigte die Steuererklärung einreicht. Vorab bietet die Firma die Möglichkeit, die Höhe der Steuerrückerstattung erst einmal kostenlos - hier - berechnen zu lassen. Je nachdem wie viel und ob man eine Steuerrückzahlung erhält, berechnet Taxback.com eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 99 AU$. Bei einem Steuerrückerstattungsbetrag von mehr als 1.100 AU$ fallen 9% des Steuerrückerstattungs- betrages sowie eine Dienstleistungsgebühr an, die sich aus 20% der 9%igen Bearbeitungsgebühr errechnet. Die genauen Gebühren findet man - hier -
- Beispiel 1:
Angenommen man bekommt 1.100 AU$ Steuerrückerstattung. Von 1.100 AU$ sind 9% = 99 AU$ Bearbeitungsgebühr 20% von 99 AU$ Bearbeitungsgebühr = 19,80 AU$ Dienstleistungsgebühr. Als Gesamtgebühr stellt Taxback.com 118,80 AU$ in Rechnung.
- Beispiel 2:
Angenommen man bekommt 1.850 AU$ Steuerrückerstattung Von 1.850 AU$ sind 9% = 166,50 AU$ Bearbeitungsgebühr 20% von 166,50 AU$ Bearbeitungsgebühr = 33,30 AU$ Dienstleistungsgebühr Als Gesamtgebühr stellt Taxback.com 199,80 AU$ in Rechnung.
Sollte sich bei der Vorab-Prüfung herausstellen, dass man keine Steuern zurückbekommt, muss man auch keine Steuererklärung machen. Taxback.com rät jedoch in jedem Fall eine Steuererklärung abzugeben, wenn man plant, Australien wieder zu bereisen, um eventuelle Probleme mit australischen Ämtern aus dem Weg zu gehen. Für alle Fragen rund um Steuern, für Informationen über die eigene Steuererklärung oder um sich für eine Steuerrückerstattung registrieren zu lassen, hat man bei Taxback.com auch die Gelegenheit, rund um die Uhr mit einem Mitarbeiter zu chatten.
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(Die Hinweise zur Steuererklärung stammen von Linda Duschinski und Anna Hermann)
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