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Work & Travel / Working Holidays in Australien

Working Holiday / Work & Travel in Australien
 - Arbeitsamt / Arbeitslosmeldung -

 
Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld (nicht Arbeitslosengeld II) nach der Rückkehr aus Australien nicht zu verlieren, muss man sich unbedingt VOR der ABREISE arbeitslos melden.
Wer das Work and Travel Jahr voll ausnutzt (also ein volles Jahr bleibt!) und dies nicht tut, verliert ansonsten seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da man bei Antragstellung in den letzten 2 (!!) Jahren 360 Tage gearbeitet haben MUSS und dies dann nicht mehr zutrifft! 

Seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld behält man für 3 Jahre, wenn der Antrag bereits bewilligt wurde.

Wer sich zwischen dem Beendigen eines Arbeitsverhältnisses und dem Abreisedatum arbeitslos meldet, der muss sich für die Zeit der Abwesenheit selbstverständlich beim Arbeitsamt abmelden.
 

Weiterführende Informationen:
Arbeitsagentur - Anspruchsvoraussetzungen

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Copyright © Sabine Hopf  - aktualisiert am: Sonntag, 18. Juli 2010

 

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