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Work & Travel / Working Holidays in Australien

Work & Travel in Australien
- Das 2. Working Holiday Visum beantragen -

Alles Wissenswerte zur Beantragung des 2. “Working Holiday Visums” für Australien ist hier zusammengefasst.
 

VORAUSSETZUNGEN:

 

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Es gelten die gleichen Voraussetzungen (Alter etc.) wie beim
1. Working Holiday Visum.
 

 Links für die
Online-Beantragung

  Link zur Beantragung
per Post

Visa-Status Abfrage
IN Australien

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Es muss nachgewiesen werden, dass man während seines
1. Working-Holiday-Aufenthalts drei Monate einen oder mehrere Jobs in einem der unter 1.) aufgeführten Arbeitsbereiche in ländlichen Gebieten (siehe 2.) in Australien ausgeübt hat.

Ab 1. Juli 2008 gibt es hierzu Änderungen. Danach ist die Bezeichnung der Arbeiten, die anerkannt werden nicht mehr ”Seasonal Work”, sondern “Specified Work”.

Genaue Definition hierzu von der Einwanderungsbehörde:

1.) Specified Work:

  • plant and animal cultivation
    • cultivating or propagating plants, fungi or their products or parts
    • general maintenance crop work
    • harvesting and/or packing fruit and vegetable crops
    • immediate processing of animal products including shearing, butchery in an abattoir, packing and tanning.
      Note: Secondary processing of animal products, such as small goods processing and retail butchery is not eligible
    • immediate processing of plant products
    • maintaining animals for the purpose of selling them or their bodily produce, including natural increase
    • manufacturing dairy produce from raw material
    • pruning and trimming vines and trees.
  • fishing and pearling
    • conducting operations relating directly to taking or catching fish and other aquatic species
    • conducting operations relating directly to taking or culturing pearls or pearl shell.
       
  • tree farming and felling
    • felling trees in a plantation or forest
    • planting or tending trees in a plantation or forest that are intended to be felled
    • transporting trees or parts of trees that were felled in a plantation or forest to the place where they are first to be milled or processed or from which they are to be transported to the place where they are to be milled or processed.
       
  • mining
    • coal mining
    • construction material engineering
    • exploration
    • metal ore mining
    • mining support services
    • oil and gas extraction
    • other non-metallic mineral mining and quarrying.
  • construction
    • building completion services
    • building installation services
    • building structure services
    • heavy and civil engineering construction
    • land development and site preparation services
    • non-residential building construction
    • residential building construction
    • other construction services.
       

2.) Regional Australia:
Die Einwanderungsbehörde erkennt nur das Arbeiten in bestimmten Gebieten an. Eine Liste der Postleitzahlen dieser Gebiete findet sich hier sowie auf dem Formular zum Arbeitsnachweis.
 

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Diesen Nachweis erbringt man, in dem man das Formular zum Arbeitsnachweis (Employment Verification - siehe oben) von dem oder den Arbeitgebern ausfüllen lässt.
Hierbei müssen die Arbeitgeber ihren Namen und Anschrift, ihre Betriebsnummer und den Zeitraum und die Art der Arbeit angeben. Die Angaben müssen durch eine Unterschrift bestätigt werden.
Reicht das Antragsformular nicht aus, kann man auch mehrere Formulare ausfüllen lassen.
 

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Die zusammengezählten Arbeitstage/Arbeitszeiträume müssen insgesamt 3 Monate ergeben. Es gelten jeweils 5-Tage-Wochen. Da ganze Zeiträume angegeben werden können, zählen Samstage und Sonntage mit.
 

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Für alle, die dieses Formular nicht haben ausfüllen lassen (weil sie bereits aus Australien zurück sind sind oder nicht wussten, dass es dieses Möglichkeit gibt) können auch andere Arbeitsnachweise einreichen.
Zum Beispiel: Abrechnungen (payslips), Steuerrückzahlungen (tax returns) oder Referenzen des Arbeitgebers (employer references). Egal, welchen Arbeitsnachweis man einreicht, irgendwo muss die Betriebsnummer des Arbeitsgebers (die ABN-Nr.) vermerkt sein.
 

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Auch Wwoofing kann als “Seasonal Work” angerechnet werden. Ist die Wwoof-Farm ein landwirt- schaftlicher Betrieb, der auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und keine Hobbyfarm, gilt die dort geleistete Arbeit, ob nun bezahlt oder unbezahlt, als “Seasonal Work”, wenn sie den Definitionen unter 1. und 2. (oben) entspricht. Dazu zählt nicht, wenn man auf einer Farm als Nanny arbeitet.
Wichtig ist hier, sich die ABN-Nr. des Betriebs zu merken, da man als Nachweis keine Gehaltsabrechnung (payslips) besitzt.
 

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Das 2. Working-Holiday-Visum kann sowohl aus dem Ausland als auch aus Australien direkt beantragt werden. Somit kann man seinen Aufenthalt übergangslos auf ein weiteres Jahr verlängern.
 

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Das Visum kann online sowie in jeder DIAC Office (Einwanderungsbehörde) Australiens beantragt werden.
Das Visum kann auch per Post mit einem Papierantrag (Link zum Herunterladen oben rechts) beantragt werden. Alle weiteren Details zum Umfang der einzureichenden Unterlagen sind auf den Infoseiten des Papierantrags vermerkt.
Den Antrag schickt man an:

    E-Visa WHM National Processing Centre
    GPO Box 1496
    Hobart TAS 7001
    Australia

ACHTUNG:
Der Papierantrag für das 2. WH Visum kann NICHT zur Australischen Botschaft nach Berlin geschickt werden, sondern wird ausschließlich in Hobart bearbeitet!!!

Bei Onlinebeantragung müssen die Arbeitsnachweise auf Anfrage ggf. per eMail nachgereicht werden. Vorerst reicht es, beim Onlineantrag den Namen des Betriebes und die ABN-Nr. sowie die Zeiträume der geleisteten Arbeit anzugeben.
 

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GESUNDHEITSPRÜFUNG:
Eine Gesundheitsprüfung/-untersuchung - noch vor Jahren Vorschrift für alle, die länger als 1 Jahr in Australien verweilen möchten - ist nicht mehr nötig.
 

Interessante Erfahrungsberichte zum 2. WH-Visum im Reisebineforum.