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Work & Travel / Working Holidays in Australien

Working Holiday / Work & Travel in Australien
- Deutsche Krankenkassen -

Krankenkasse | Anwartschaftversicherung | Familienversicherung | Studenten

 

Deutsche Krankenkasse

 
Deutsche Krankenkassen wie z. B. die AOK, BEK, KKH, TK etc. erstattet Ausgaben für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Zahnbehandlungen etc. im außereuropäischen Ausland nicht. Daher ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unbedingt erforderlich.

Doch was passiert mit der Mitgliedschaft und den Beiträgen bei der Krankenkasse zu Hause, wenn man sich in Australien befindet?
Seit der Gesundheitsreform im April 2007 eigentlich gar nichts. Man meldet sich bei der heimischen Krankenkasse mit der Begründung ab, dass man sich für mehrere Monate in Übersee aufhalten wird. Beiträge entstehen während dieser Zeit NICHT. Nach der Rückkehr aus Australien meldet man sich einfach wieder an.
Einzige Bedingung: Man MUSS sich bei der gleichen Krankenkasse wieder anmelden, bei der die letzte Mitgliedschaft bestanden hat.
 

Anwartschaftversicherung

 
Eine Anwartschaftversicherung, wie vor der Gesundheitsreform oft vorgeschlagen und angeraten, ist NICHT mehr nötig.
 

Familienversicherung

 
Wer unter 22 Jahre ist und auch während seiner Reise nicht 23 Jahre alt wird (Vollendung des 23. Lebensjahres!), der kann während seines Auslandsaufenthalts bei den Eltern familienversichert bleiben, soweit die Eltern (oder ein Elternteil) bei einer deutschen Krankenkasse pflichtversichert sind. Voraussetzung ist hier, dass man sich während des Auslandsaufenthalts in keinem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Deutschland befindet, also nicht erwerbstätig ist!
Trifft diese Voraussetzung nicht zu, kann man sich nur bis zu seinem 18. Geburtstag familienversichern.
Für eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung entstehen keine weiteren Kosten und eine Anwartschaftversicherung ist nicht nötig.
 

Studenten


Wer während seines Auslandsaufenthalts weiterhin an einer deutschen Universität oder anderen Bildungseinrichtung immatrikuliert bleibt/ist (auch bei Beurlaubung), muss für die Zeit seiner Abwesenheit trotzdem die regulären Beiträge (Studenten-Krankenversicherung rund 69 €) zur Krankenversicherung an die Krankenkasse entrichten. Dies gilt für alle bis zum 25. Lebensjahr (25 + Dienstzeit).

Wer jünger als 25 Jahre und nicht erwerbstätig ist und weniger als 400 € im Monat in einer geringfügigen Beschäftigung oder weniger als 325 € im Monat in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdient, kann während seines Auslandsaufenthalts in der Familienversicherung mitversichert sein oder bleiben.
 

WICHTIG

 
Die oben aufgeführten Angaben sind das Ergebnis meiner Recherche und beziehen sich ausschließlich auf Pflichtversicherte.