Natürlich ist es notwendig, für eine Auslandsreise auch eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die heimische Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Bedingungen:
Die Versicherung muss vor Reisebeginn und über den gesamten Zeitraum der Reise abgeschlossen werden.
Pro Reise darf nur EINE Versicherung abgeschlossenen werden. Es ist nicht möglich, z. B. eine zweimonatige Reise mit zwei Versicherungen für je 4 Wochen abzudecken.
Vorerkrankungen wie z. B. Diabetes sind ausgeschlossen.
Arzt-, Zahnarzt und Krankenhauskosten müssen vor Ort in bar oder mit Kreditkarte sofort bezahlt werden. Die Erstattung erfolgt erst nach der Rückkehr. Normal ist eine Erstattung der Kosten nach ca. 2-4 Wochen. Es müssen die Originalrechnungen eingereicht werden.
Entstehen hohe Krankenhauskosten z. B. nach einem Unfall oder bei ungeplanten Operationen, dann wird in den meisten Fällen das Krankenhaus eine Kostenübernahme mit der Versicherungen via Fax und/oder Telefon vereinbaren.
ADAC - Krankenschutz
Der ADAC bietet einen Auslandskrankenschutz bis zu 45 Tagen je Reise mit und ohne Unfallschutz. Die Versicherung ist ein Jahr gültig. Außerdem gibt es für Reisen von 2 - 24 Monaten den Krankenschutz-Langzeit. Versicherungsbedingungen: auf der ADAC-Webseite unter dem Button rechts
Beiträge bis 45 Tage (ohne Unfallschutz): für ADAC-Mitglieder: 12,80 € für Nicht-Mitglieder: 13,90 € Beiträge bis 45 Tage (mit Unfallschutz): nur für ADAC-Mitglieder: 28,20 €
Beiträge ab 2 Monate (Langzeit): für ADAC-Mitglieder: ab 28 € / Monat für Nicht-Mitglieder: ab 36 € / Monat
Die Würzburger Versicherung bietet eine Reisekrankenversicherung bis zu 365 Tagen: Versicherungsbedingungen bis 42 Tage Reisedauer Versicherungsbedingungen bis 365 Tage Reisedauer Zahlungsmöglichkeiten: Bankeinzug und Kreditkarte
Beiträge: bis zu 42 Tagen: 9,00 € ab 42 Tagen: 0,98 € pro Tag
ACHTUNG: *) Diese Versicherung ist nicht für Reisen mit dem Working Holiday Visum oder anderen Arbeitsaufenthalten gedacht!!! Copyright Foto:Photocase.com (mclo)