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24.09.2008 - Berlin
WICHTIG ... Was nicht mit in den Flieger darf ! Beim Bundesministerium des Inneren haben wir eine gute Übersicht (Liste) gefunden, was nicht mit an Bord eines Flugzeuges genommen werden darf. Hierbei geht es insbesondere um die "Flugzeugkabine", also das Handgepäck. Auf der Seite wird dies folgendermaßen erklärt:
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EG) Nr. 68/2004 zum 01. Februar 2004 eine in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Liste von Gegenständen verabschiedet, die von Fluggästen nicht in die Sicherheitsbereiche mitgeführt werden dürfen.
Also auch darauf achten, dass zum Beispiel das Schweizer Messer oder andere Multifunktionstools NICHT im Handgepäck mitgeführt werden. Solche Sachen sollten auf jeden Fall in den Koffer wandern. Man muss sonst ggf. diese Dinge bei der Sicherheitskontrolle abgeben und bekommt dafür keine Entschädigung!
Wer sich unsicher ist, ob das eine oder andere Equipment mit an Bord darf, sollte sich die Liste in aller Ruhe einmal durchlesen.
WICHTIG ! ! !
Ganz am Ende findet man dann auch noch die Gegenstände, die auch im aufgegeben Gepäck nicht mitgeführt werden dürfen. ACHTUNG ! Hier dürfen z. B. auch Feuerzeuge nicht hinein.
Die ganze Liste beim Bundesministerium des Inneren
© Foto oben: Photocase.com / candela
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