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Das Defacto Spouse Visa (Partnerschaftsvisum) - Ein Bericht verfasst von Laura Niebel -
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Dieser Bericht ist lediglich eine Übersicht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Informationen wurden von einer Privatperson zusammengefasst und stellen in keiner Weise eine offizielle Einwanderungsberatung oder Rechtsberatung dar. (verfasst Feb. 2007)
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Ich habe mitunter sehr häufig die Frage gelesen / gestellt bekommen: “Ich habe bei meinem Australienaufenthalt XYZ kennengelernt und würde gerne dauerhaft bei ihm / ihr in Australien bleiben - ich habe da etwas von dem (Defacto) Spouse Visa gehört … ?”. Hierzu möchte ich euch ein paar Infos geben.
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Was ist ein (Defacto) Spouse Visa?
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Das (Defacto) Spouse Visa kann von Personen beantragt werden, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft (d. h. wie ein verheiratetes Paar, nur ohne Trauschein) mit ihrem australischen Lebenspartner (bzw. Partner mit australischer permanenten Aufenthaltsgenehmigung oder dazu berechtigter neuseeländischer Staatsbürger) zusammenleben. Hierbei überprüfet die DIC (Department of Immigration & Citizenship), ob die Beziehung wirklich eine ernsthafte, langfristige Beziehung ist und nicht nur dazu dient, um den Ausländer um jeden Preis dauerhaft ins Land zu bringen (also keine “Scheinbeziehung” ist).
Grundsätzlich gliedert sich das “Defacto Spouse Visa” -Verfahren in zwei Schritte:
- zuerst wird ein zweijähriges temporäres Visa ausgestellt. Dieses erlaubt es einem - unter anderem - mit dem Partner in Australien zu leben, uneingeschränkt zu arbeiten sowie der australischen KV “Medicare” beizutreten.
- Nach zwei Jahren muss der Beweis dafür erbracht werden, dass die Beziehung noch immer besteht, geschieht dies, wird das permanente Visa (PR) erteilt.
Geht während des Besitzes des temporären Visums die Beziehung auseinander, muss der Einwanderer das Land verlassen.
Mehr zu den Bestimmungen für Ehepartner, Verlobte und gleichgeschlechtliche Partnerschaften finden sich auf der DIAC Website.
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Welche grundlegenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um das Defacto Spouse Visa erfolgreich beantragen zu können?
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Es muss nachgewiesen werden, dass man mit dem Lebensgefährten min. 1 Jahr zusammen gelebt hat (bzw. nicht langfristig getrennt lebt – für jede Trennung müssen gute Gründe aufgeführt werden) und eine ernsthafte, langfristige Beziehung führt. Es muss eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden und ein polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden.
Weiteres zu den Voraussetzungen auf der DIAC Website.
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Was kann als Beweis für eine langfristige, ernsthafte Beziehung dienen?
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Es müssen umfangreiche Beweise erbracht werden, dass man KEINE Scheinbeziehung führt. Hier ein paar Anhaltspunkte:
- Gemeinsame Bankkonten
- Rechnungen
- Versicherungen
- gemeinsame finanzielle Verpflichtungen etc.
- Briefe an die gemeinsame Adresse
- offizielle Dokumente mit gemeinsamer Adresse,
- einfach alles was ein gemeinsames Zusammenleben beweist:
- Fotos und Dokumentation von gemeinsamen Unternehmungen mit Freunden und Familie,
- gemeinsame Clubmitgliedschaften,
- gemeinsame Freizeitaktivitäten,
- Reisen etc.
Eine ausführliche Liste sowie Dokumente, die eingereicht werden MÜSSEN finden sich auf der DIC Website.
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Häufige Fragen:
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Ich war als Working Holiday Maker/Tourist/Student in Australien und habe dort meinen Partner kennen gelernt – leider haben wir nicht für min. 1 Jahr zusammen gelebt. Wie kann ich mit Hilfe des Defacto Spouse Visas mit meinem Partner in Australien leben?
- Es gibt zwar genügend Paare, die in verschiedenen Ländern leben, Fernbeziehungen führen, nicht dauerhaft langfristig zusammen leben – doch hierbei ist es um einiges schwieriger / aufwendiger, eine Ehemann/-Frau-Beziehung nachzuweisen und in vielen Fällen nicht erfolgreich möglich.
Man sollte deswegen am Besten entweder innerhalb oder außerhalb Australiens (Europa etc.) mit dem Partner für min. 12 Monate zusammenleben, bevor der Antrag gestellt wird. Visa-Informationen für Australien finden sich unter www.immi.gov.au. Visa-Informationen für Ausländer, die in Deutschland reisen möchten finden sich z. B. hier: www.auswaertiges-amt.de. Hierbei muss man für sich selbst entscheiden, was für die eigene Situation am Besten passt und finanziell möglich ist.
Erhalte ich, wenn ich mit einem australischen Staatsbürger zusammenlebe, verheiratet bin etc. automatisch die permanente Aufenthaltsgenehmigung und / oder gar Staatsbürgerschaft?
- Man erhält in keinem Fall automatisch durch Heirat oder Zusammenleben die australische Staatsbürgerschaft. Auch die permanente Aufenthaltsgenehmigung wird nicht sofort automatisch erteilt.
In bestimmten Spezialfällen wie einer langfristigen Beziehung (min. 5 Jahre), 2jähriger Beziehung mit gemeinsamen Kindern etc. kann jedoch PR erteilt werden. Hierbei liegt die Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters.
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Weiterführende Links:
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- Einwanderungsbehörde (DIAC) mit allen offiz. ausführlichen Informationen und Formularen zu allen Visas in der “Partner Migration” Kategorie.
Es empfiehlt sich das “Booklet 1” herunterzuladen. Auch wenn das Amtsenglisch manche Leute abschreckt – die aufgeführten Informationen sind essentiell und um das Studieren der Infos kommt man nicht herum, wenn man den Visaaantrag selbst einreichen möchte! Alternativ kann man sich gegen entsprechende Gebühren an einen Einwanderungsanwalt wenden, der sich um einen großen Teil der Formalitäten kümmert.
- Übersicht über Visabeantragungsgebühren
- Hier führt die Behörde alle Änderungen von Visabestimmungen chronologisch auf – es empfiehlt sich ab und an einmal nachzusehen, ob sich eine wichtige Änderung des für einem selbst relevanten Visums ergeben hat.
- British Expats Forum
Sehr umfangreiches, englischsprachiges Forum zur Einwanderung nach Australien.
- Austimeline
Diese englischsprachige, von Privatpersonen betriebene Seite zeigt den Weg von der Visabeantragung bis zur Erteilung / Ablehnung chronologisch auf, sodass man einen Einblick bekommt, wie lange andere Leute auf ihr Visa warten mussten.
- Alles zum Thema Gesundheitsuntersuchungen.
- Australische Botschaft in Berlin, mit zusätzlichen offiziellen Informationen für Leute, die das Visa in Deutschland beantragen.
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Ein persönlicher Bericht zum Thema von Laura unter: Working Holidays - Erfahrungsberichte
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Copyright Text: Laura Niebel Copyright Foto: Photocase.com (bunnyface) Lauras Bericht zum Herunterladen als PDF-Datei.
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