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“Rail & Fly” - Was ist zu beachten?
- Informationen von Christian Mark -

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Zum Thema “Rail & Fly” gibt es immer wieder offene Fragen, auch hat sich in letzter Zeit einiges geändert. Diese Änderungen und die noch offenen Fragen möchte ich mit diesem Artikel klären.

Rail and Fly nennt man die Bahnfahrkarten, die zur Fahrt zum Abflughafen berechtigen.
Manchmal sind sie kostenlos im Flugticketpreis enthalten, bei manchen Airlines muss man sie für einen Aufpreis dazubuchen.
 

 

 

Die Gültigkeit:

 

 


HINFLUG:
Gültig sind sie die Bahnfahrkarten am Tag des Abfluges und am Tag davor.

RÜCKFLUG:
Beim Rückflug am Tag der Landung und am Tag danach.
 

 

 

Die Strecke:

 

 


HINFLUG/ABFLUG:
Von einem beliebigen Bahnhof in Deutschland bis zum Abflughafen.

RÜCKFLUG:
Vom Ankunftsflughafen bis zu einem Bahnhof in Deutschland.

Wichtig:
Es muss sich um einen "direkten" Weg handeln.
Wenn ich also von Augsburg zum Frankfurter Flughafen fahre, kann ich nicht noch Freunde in Paderborn besuchen.

Beispiel:
Man fliegt am 23. Mai von München nach Dubai und beginnt die Fahrt in Rostock. So kann man am 22. Mai zur Oma nach Berlin und am 23. Mai weiter nach München fahren.

Gefahren werden kann mit allen Zügen (ICE, TGV, EC, IC, RB, S-Bahn).
 

 

 

Die Bahnfahrkarte:

 

 

 
Da Flugtickets meist als E-Ticket ausgestellt werden, also kein physisches Ticket mehr vorhanden ist, gibt es auch nichts mehr in Papierform für die Bahnfahrt. Doch der Zugschaffner braucht etwas zum Stempeln, Einlesen, Abzwicken. Da es aber kein Ticket mehr gibt, kann man ihm auch nichts geben - also hat sich die Bahn etwas einfallen lassen.
Mit der Flugbuchung im Reisebüro wird eine Bahnbuchung erzeugt und diese Bahnbuchung im Flugsystem generiert. Zusammen mit dieser Bahnbuchung wird eine Nummer erzeugt, mit der man an Automaten auf größeren Bahnhöfen eine Fahrkarte (Rail & Fly) am BAHN-TIX Automaten lösen kann.
Das schaut aus wie eine Bahnfahrkarte und ist auch eine. Darauf steht dann:

  • vom Bahnhof Deutschland nach ... (.... = Abflughafen/Zielflughafen) und das Datum der Gültigkeit - also einen Tag vor Abflug bis ein Jahr nach Abflug - egal, ob man 3 Tage oder 12 Monate auf Reisen ist.

Nun hat der Schaffner im Zug etwas zum Stempeln.
 

 

 

Die Bahnfahrkarte aus dem Automaten:

 

 

 
Für die Bahnreise zum Flughafen gibt es nur noch elektronische Bahnfahrkarten, die so genannten Bahn- TIX. Das bedeutet, dass alle Zugdaten bei der Bahn elektronisch hinterlegt sind und es kein Papierticket mehr gibt.

Die passende Zugverbindung sucht man sich selbst heraus (http://www.bahn.de) - Platzreservierungen sind im “Rail & Fly” nicht enthalten.

Man gibt in den Fernverkehrsautomaten der Bahn die Reservierungsnummer ein, die man vom Reisebüro zusammen mit dem Reiseplan erhalten hat. Danach wird das reservierte Ticket für die Bahnfahrt zum Flughafen und zurück ausgedruckt. Fertig!
 

 

 

 

 

 

Reiseplan der Flugbuchung mit Rail and Fly:

 

 


Da es wie gesagt heutzutage keine Flugtickets aus Papier mehr gibt, in denen Abflug- und Ankunftszeiten vermerkt sind, bekommt man jetzt einen so genannten “Reiseplan”, also eine Auflistung mit Daten wie Flugzeiten, Abflughafen etc.

Bei Jahres- oder offenen Rückflugtickets treten bei Reisenden jetzt Fragen auf, denn auf dem Reiseplan stehen falsche Daten. Das hat folgende Gründe:
Das Flugreservierungsprogramm kann den Rückflug maximal 11 1/2 Monate vom aktuellen Tag aus gerechnet auswerfen. Also steht auf dem Reiseplan eine fiktive Zugverbindung mit falschem Rückflugsdatum, denn während bei Flugtickets auch OPEN drin stehen kann, geht das bei der Bahn nicht. So stehen also nicht nur falsche Zeiten darin, sondern auch für den Rückflug ein falsches Datum.

Kommen wir jetzt wieder zum Anfang zurück: Da auf der Bahnfahrkarte aber das Datum der Rückfahrt sowieso immer mit Abflug + 1 Jahr ausgedruckt wird (siehe oben), haben die Daten im Reiseplan keine Bedeutung. Man steigt einfach in den passenden Zug.

Kurz gesagt - egal was auf dem Reiseplan steht - man druckt einfach die Bahnfahrkarte am Automaten aus und es steht das maximal Datum für die Gültigkeit der Bahnfahrkarte darauf. Also, selbst wenn der Flieger einen Tag Verspätung hätte, die Bahnfahrkarte ist immer noch gültig.

 

 

 

 

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Copyright © Sabine Hopf  - aktualisiert am: Donnerstag, 15. Juli 2010

 

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