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Working Holidays / Work & Travel in Neuseeland
Voraussetzungen für das Working Holiday Visum
- zusammengestellt von Doreen Lehmann -

 
Nicht nur in Australien, auch in Neuseeland ist ein “Working Holiday Aufenthalt” möglich.
Wer sich für Work & Travel in Neuseeland interessieret, muss für die Beantragung des Visa folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 18-30 Jahre (einschließlich)
  • Deutscher Staatsbürger
  • Es dürfen keine Kinder mit ins Land genommen werden
  • Der Reisepass muss noch mindestens 2 Jahre und 1 Monat gültig sein
  • Man muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum einreisen
  • Das Visa ist ab Einreisetag ist für 12 Monate gültig und berechtigt zu mehrmaligen Einreisen
  • Nachweis von mindestens 4200 NZ$ zzgl. der Geldmittel, die man für einen Rückflug benötigt (Kontoauszug) oder ein Rückflugticket
  • Das „Working Holiday Visa“ wird nur einmal im Leben ausgestellt.
    Wer 3 Monate Fruitpicking nachweisen kann, kann sein Visum um 3 Monate verlängern.
  • Der Urlaub muss im Vordergrund stehen – NICHT die Arbeit
     

Die Working Holiday Scheme (WHS) Visa sind nur ONLINE zu beantragen unter folgender Adresse: http://www.immigration.govt.nz/ 

Auf der Internetseite des NEW ZEALAND IMMIGRATION SERVICE (NZIS) http://www.immigration.govt.nz/ muss man sich zuerst registrieren, also ein Login und Passwort anlegen. Man erhält eine automatisch generierte Bestätigungsmail und kann sich danach einloggen. Als registrierter Nutzer hat man nun Zugriff auf die „Online Services“. Mit einem Klick auf „Working Holiday“ gelangt man zum Online-Formular für das WHS Visa.
Dieses Formular muss man einfach nur ausfüllen und abschicken. Abgefragt werden hier Daten zur Person, Gesundheitszustand, berufliche Qualifikation und in welchem Sektor man arbeiten möchte.
Als Identifikation müssen die Daten aus dem Reisepass eingegeben werden und die Daten eines zweiten Dokumentes. Man hat hier die Wahl zwischen Personalausweis, Führerschein oder Geburtsurkunde.
Wenn man alles ausgefüllt hat, klickt man auf „submit“ und das war’s dann auch schon.
 
Die Bezahlung der Gebühr von NZ$ 140,00 ist nun nur noch mit Kreditkarte (VISA oder Mastercard) möglich (online).
Man erhält eine Bestätigungsmail, mit dem Hinweis, dass man den Status der Bearbeitung jederzeit online abfragen kann. Da das Visum online beantragt wird, ist es egal wo auf der Welt man sich gerade aufhält.
Im Normalfall wird das eVisa bereits innerhalb weniger Tage ausgestellt. Alle nötigen Informationen sind nun direkt beim NZIS in Neuseeland gespeichert.
Man druckt sich das eVisa aus und zeigt dieses bei der Einreise vor, dann sollten diese Daten auch im Computer in Neuseeland stehen und man bekommt seine Arbeitserlaubnis.

Bei der Einreise in Neuseeland muss man einen Nachweis von Geldmitteln bereithalten. In der Regel genügt ein Kontoauszug einer deutschen oder neuseeländischen Bank über mindestens NZ$ 4.200,00.
Es müssen ein Rückflugticket oder die Geldmittel für den Rückflug nachgewiesen werden können.
Außerdem muss man einen Nachweis einer Krankenversicherung mit sich führen, die für den gesamten Aufenthalt in Neuseeland gültig ist. Die Kontrolle dieser Nachweise erfolgt stichprobenartig.
 

Eine Beschränkung, dass man nicht länger als höchstens 3 Monate bei einem Arbeitgeber bleiben darf wie zum Beispiel in Australien, gibt es für Neuseeland nicht. Man kann also bis zu einem Jahr beim gleichen Arbeitgeber tätig sein.
 

Weitere Informationen

 
Visa-Inhaber dürfen während des Aufenthaltes an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilnehmen, der weniger als drei Monate dauert.

  • Visa-Inhaber können während der zwölfmonatigen Gültigkeit des Visums unbegrenzt ein- und ausreisen. Die Aufenthaltserlaubnis ist ab dem Einreisedatum zwölf Monate gültig – aber Aufenthalte in anderen Ländern während der Laufzeit des Visums verlängern nicht dessen Gültigkeit.
  • ’Working Holiday Scheme’ Visa-Inhaber können während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis jederzeit ihren Status vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für eine andere Permit, z.B. eine langfristige Arbeitserlaubnis, ein Studentenpermit usw. erfüllen. Eine Statusänderung auf ein Besuchervisum muss außerhalb Neuseelands beantragt werden.
     

Links im Netz:

 
Homepage der neuseeländischen Botschaft.
New Zealand Immigration Service (NZIS)
Formular zum Beantragen einer Steuernummer (IRD-Number), um in Neuseeland auch arbeiten zu können (setzt eine neuseeländische Postanschrift voraus, also erst vor Ort zu beantragen)
 

Links bei Reisebine:

 
Umfangreiche Tips und Informationen zur Jobsuche, Arbeitskleidung etc. unter:
“Working Holidays Australien”. Neuseeland und Australien sind in Kultur und Lebensstil sehr ähnlich. Daher können die Australientips ohne weiteres auch für Neuseeland hinzugezogen werden.


© Foto: Rike Sebold